1. Einleitung
In Industrieumgebungen, in denen Amateurfunkanlagen mit Senderleistungen bis 1 kW betrieben werden, ist die DGUV V3-Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zwingend vorgeschrieben. Sie gewährleistet den Schutz vor elektrischen Schlägen und minimiert Haftungsrisiken für den Betreiber.
Amateurfunkstationen bestehen oftmals aus ortsfesten Antennenanlagen auf Hallendächern und ortsveränderlichen Ausrüstungen im Betriebsfunkraum. Beide Kategorien benötigen unterschiedliche Prüfverfahren und Fristen, die in den VDE-Normen und der DGUV V3 klar definiert sind.
2. Rechtliche und normative Grundlagen
- DGUV Vorschrift 3 § 5 verlangt Erst und Wiederholungsprüfungen aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel vor Inbetriebnahme und in festgelegten Zeitabständen.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203 regeln, wer als befähigte Person prüfen darf.
- DIN VDE 0100-600 beschreibt Erst- und Wiederholungsprüfungen fest installierter Niederspannungsanlagen.
- DIN VDE 0701-0702 legt die Prüfmethoden für ortsveränderliche Betriebsmittel (Geräte mit Stecker) fest.
3. Ortsfeste vs. ortsveränderliche Funkanlagen
3.1 Ortsfeste Funkanlagen
Ortsfeste Anlagen umfassen Antennenmasten, Dachdurchführungen, Blitzschutzableitungen und fest installierte Koaxkabel. Sie unterliegen einer Wiederholungsprüfung alle vier Jahre, wenn sie normalen Umgebungsbedingungen ausgesetzt sind.
3.2 Ortsveränderliche Funkanlagen
Dazu zählen tragbare Handsprechfunkgeräte, mobile Amateurfunkstationen im Schaltraum oder FRTs (Fixed Radio Terminals) mit CEE- oder Schuko-Steckern. Sie müssen nach DIN VDE 0701-0702 üblicherweise alle zwei Jahre geprüft werden. In rauen Umgebungen (Baustellen, Werkhallen) kann ein halbjährlicher Rhythmus vorgeschrieben sein.
4. Spezifische Anforderungen im Amateurfunk
4.1 Erstprüfung und Errichtererklärung
Die Erstprüfung kann entfallen, wenn eine normgerechte Errichtererklärung (EÜ) des Installateurs vorliegt, die bestätigt, dass die Funkanlage und alle elektrischen Komponenten den VDE-Vorschriften entsprechen. Dies ersetzt die Prüfung vor Inbetriebnahme nach DGUV V3 § 5 Abs. 1 Nr. 4.
4.2 Wiederholungsprüfung
Regelmäßige Inspektionen (Sichtprüfung, Messung von Schutzleiter- und Isolationswiderstand) und Funktionsprüfungen (z. B. Auslösen von FI-Schaltern) stellen sicher, dass Antennenanlagen, Blitzschutz und Koaxkabel dauerhaft sicher bleiben. Die Ergebnisse werden im Prüfprotokoll dokumentiert und mit einer Prüfplakette gekennzeichnet.
5. Prüfablauf und messtechnische Details
- Sichtprüfung: Überprüfung auf Beschädigungen an Kabeln, Steckern und Mastbefestigungen.
- Schutzleiterwiderstand: ≤ 1 Ω für Verbindungsleitungen bis 20 m unter 16 A Bemessungsstrom.
- Isolationswiderstand: ≥ 1 MΩ (Schutzklasse 1) bzw. ≥ 2 MΩ (Schutzklasse 2) bei 500 V DC.
- Fehlerschleifenimpedanz: Nach DIN VDE 0100, um das sichere Auslösen der Überstromschutzeinrichtung zu garantieren.
6. Schuko-Steckdosen und Dauerstrom
Schuko-Steckdosen sind für 16 A Dauerstrom ausgelegt, jedoch nicht für dauerhafte Hochstromanwendungen wie HF-Endstufen. Dauerlast führt zu Erwärmung, Kontaktkorrosion und erhöhtem Fehlerrisiko. In industriellen Amateurfunkstationen sind CEE-Steckvorrichtungen mit 32 A und entsprechende Kabelquerschnitte (≥ 2,5 mm² Cu) zu verwenden.
7. Haftung, Regresse und Versicherungsschutz
Unterlässt der Betreiber die DGUV V3-Prüfung, drohen im Schadensfall:
- Kosten für Personenschäden und Sachschäden ohne Versicherungsschutz.
- Bußgelder bis zu mehreren Zehntausend Euro.
- Regressforderungen der Berufsgenossenschaft und Dritter.
- Strafrechtliche Konsequenzen bei fahrlässiger Gefährdung.
Regelmäßige Prüfungen reduzieren diese Risiken und sichern den Versicherungsschutz.
8. Praxistipp und Anekdote
Ein Funkamateur in einer Fabrikhalle erlebte Funkstörungen und hohen HF-Strom in der Schuko-Leitung seiner Station. Eine außerordentliche Prüfungsnachforderung der Werksseelsorge ergab, dass das Kabel bei 20W Sendeleistung deutlich heiß auflief. Nach Umstellung auf CEE-Steckdose und erneuter DGUV V3-Prüfung sank das Rauschniveau im Empfang enorm und das Brandrisiko war gebannt.
9. Fazit
Die DGUV V3-Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen Funkanlagen ist integraler Bestandteil des Arbeitsschutzes in Industrieanlagen mit Funkbetrieb. Sie sichert Gesundheit und Leben, bewahrt vor Haftung und erhält die Empfangsqualität. Errichtererklärung, normgerechte Intervalle und fachkundige Durchführung durch Elektrofachkräfte bzw. befähigte Personen sind die Eckpfeiler einer rechts- und betriebssicheren Amateurfunkstation.
⚡ Wer darf DGUV V3 Prüfungen durchführen?
Eine Elektrofachkraft im Sinne der VDE 0100 ist jemand, der:
- Fachliche Ausbildung hat (z. B. Elektroniker, Elektromeister, Ingenieur mit elektrotechnischem Schwerpunkt).
- Praktische Erfahrung nachweisen kann – also nicht nur Theorie, sondern auch den Umgang mit Messgeräten, Prüfabläufen und Gefährdungsbeurteilungen beherrscht.
- Aktuelle Schulungsnachweise besitzt, die dokumentieren, dass er oder sie mit den geltenden Normen, Vorschriften und Prüfverfahren vertraut ist.
👉 Nur diese Kombination aus Praxis + Schulung berechtigt dazu, DGUV V3 Prüfungen rechtssicher durchzuführen.
🖇️ Ortsfest oder nicht?
Ein gern übersehener Punkt:
- Auch ein Gerät mit Stecker kann als ortsfest gelten, wenn es so installiert ist, dass es nicht ohne Werkzeug bewegt werden kann (z. B. ein Kühlschrank, der fest verschraubt ist).
- Das sorgt regelmäßig für Diskussionen – und für Kopfschmerzen bei denen, die Prüfprotokolle schreiben müssen.
🕯️ Rand Bemerkung
Ein Duplexer ist empfindlich, aber eine DGUV-Prüfung ist gnadenlos:
- Wer glaubt, dass ein Gerät mit Stecker niemals ortsfest sein kann, hat entweder die Norm nicht gelesen – oder schon den Rentenbescheid in der Tasche.
- Denn in der Elektrotechnik gilt: Alles ist relativ – außer die Vorschrift.
- Und wer es besser weiß, sitzt meistens im Ruhestand und lehnt sich zurück
⚡ Zugang zu elektrischen Betriebsräumen
Ein elektrischer Betriebsraum (z. B. Schalt- oder Verteilerraum) ist kein Abstellraum für Putzmittel oder vergessene Bürostühle, sondern ein sicherheitsrelevanter Bereich, in dem nur bestimmte Personen Zutritt haben:
- Elektrofachkräfte: Personen mit abgeschlossener elektrotechnischer Ausbildung, praktischer Erfahrung und aktuellem Schulungsstand.
- Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP): Nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft und für klar definierte Tätigkeiten.
- Berechtigte Personen: Nur, wenn sie ausdrücklich eingewiesen wurden und eine Notwendigkeit besteht (z. B. Facility-Management mit spezieller Unterweisung).
👉 Alle anderen haben dort schlicht nichts verloren.
🕯️ Tiefschwarzer Humor zum Schluss
Ein elektrischer Betriebsraum ist kein Selfie-Spot:
- Wer als Nicht-Elektrofachkraft dort herumsteht, ist ungefähr so fehl am Platz wie ein Goldfisch im Toaster.
- Und wer das Ganze noch stolz auf Facebook postet, dokumentiert im Prinzip nur seine Bewerbung für den Darwin Award der BG VK.
- Denn: Strom vergisst nie – und Facebook auch nicht.